Rehabilitationssport (REHA)
Wir bieten Rehasport an, der von den Krankenkassen unterstützt wird. Hier muss der Patient sich eine Rehaverordnung vom Arzt geben lassen, den die Krankenkasse bewilligen muss, Der Rehasport belastet dadurch nicht das ärztliche Buget; Die Krankenkasse zahlt für 45 Minuten EUR 5,--.
Wir bieten kurze Gruppen von 45 Minuten und längere Gruppen von 90 Minuten an.
Der Verein befindet sich im Aufbau und wir werden immer mehr Gruppen mit verschiedenen
Aspekten wie z.B. Tanz oder Kampfsport etc nach und nach anbieten.
Auf Anfrage:
- Skoliose-Thearpie nach Schroth auch in Gruppen
- Schröpfen
- Craniosacrale-Therapie
- Elektro-Therapie, Ultraschall
- Schlingentisch
- TCM-Ernährungsberatung
- Feldenkrais gegen Skoliose
- Kurse: Rückenschule
- NEU: Kinesiologisches Taping
Rehasport auf Verordnung des Arztes
Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden.
Die Verordnung nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und $ SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und somit budgetneutral für den Arzt.
Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ärztin hier vor Ort.
Welche Kosten entstehen für mich?
Die Grundversorgung Basiskurs ist beitragsfrei. Die Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.
Die Leistungen des Verein sind von allen Krankenkassen (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzliche Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.